Top 5 Updates
- Schützenfeste
geändert am 29.08.2010
- Ihre Mitgliedschaft im Schützenverein Meggen 1609 e.V.
geändert am 26.08.2010
- Impressum
geändert am 26.08.2010
- Festablauf 2010
geändert am 24.08.2010
- Festablauf
geändert am 24.08.2010
Schießerlaubnis gem. §27 Waffengesetz
Seit 2010 gilt ein neues Waffengesetz, welches auch die Schützenvereine betrifft. Nach § 27 (WaffG) gilt für Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr folgendes:
Wer an einem Jungschützenschießen teilnehmen möchte, muss die Erlaubnis beider Erziehungsberechtigten vorweisen können.
Aus diesem Grund haben wir auf der rechten Seite einen Link eingestellt, der das benötigte Formular zum Download bereit stellt.
Dieses Formular ist an der Vogelstange den Verantwortlichen des Schützenvereins mit einem gültigen Ausweis vorzulegen.
Der Schützenverein bittet hier um das Verständnis aller beteiligten Jungschützen und Eltern!
Alternativ kann das Formular auch bei Thorsten Stachelscheid oder Damian Struwe per Mail angefordert werden.
Des Weiteren liegt das Formular an der Vogelstange aus. Aus Zeitgründen bitten wir jedoch, dieses bereits ausgefüllt mitzubringen.
Vielen DanK!

