Top 5 Updates
- Schützenfeste
geändert am 29.08.2010
- Ihre Mitgliedschaft im Schützenverein Meggen 1609 e.V.
geändert am 26.08.2010
- Impressum
geändert am 26.08.2010
- Festablauf 2010
geändert am 24.08.2010
- Festablauf
geändert am 24.08.2010
23.08.10
Änderung des Waffengesetzes!
Erlaubnis der Erziehungsberechtigten für Jungschützen erforderlich!
Ab sofort müssen alle Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gem. §27 des Waffengesetzes (WaffG) eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorweisen um am Jungschützenschießen teilnehmen zu dürfen.
Den Vordruck finden Sie bis kurz nach dem Meggener Schützenfest hier und unter "Service". Nach Schützenfest ist der Link unter "Service" weiterhin aktiv!
Die Erlaubnis ist mitzubringen und zusammen mit einem gültigen Personalausweis an der Vogelstange vorzulegen.
Das Formular liegt auch an der Vogelstange aus. Aus Zeitgründen bitten wir jedoch, dieses bereits unterschrieben mitzubringen! Vielen Dank!
23.08.10 Alter: 13 Tage

